Mitgliedschaft

Ihre Mitgliedschaft stärkt und stützt unsere Arbeit und Solidarität für alle werdenden Mütter und ihre Babys.

Sie ist möglich für alle Betroffenen und Interessenten, auch für juristische Personen (Vereine, Krankenhäuser, Verbände usw.). Bei Vereinen und Verbänden gilt die Einschränkung, dass sie nicht im Zusammenhang mit der Muttermilchersatznahrungsindustrie sowie deren Tochter-/Schwesterfirmen stehen dürfen, da wir die internationale Initiative der WHO und Unicef "Babyfreundliches Krankenhaus" unterstützen.

Mitglieder erhalten die Passwörter für alle Bereiche kostenfrei und im allgemeinen 3-4 Newsletter im Jahr, per e-mail. Die Beratung ist kostenlos. Bücher und Broschüren werden auch für Mitglieder nur gegen Kostenerstattung zu den jeweils gültigen Preisen übersandt.

Die Beitragssätze für eine Mitgliedschaft sind jeweils im Voraus fällig und werden erstmalig im Beitrittsmonat und in den Nachfolgejahren jeweils zu Beginn des Beitrittsquartals erhoben.
 
Neue Beitragssätze ab 01.07.2024:
Einzelmitglieder EUR 96,00 jährlich
Paarmitgliedschaften EUR 144,00 jährlich
ermäßigte Beiträge auf Antrag EUR 48,00 jährlich

mehr dazu hier: Rundschreiben an die Mitglieder
              
Über eine freiwillige Erhöhung des Beitrages zur Verbesserung der engen Finanzlage würden wir uns sehr freuen. Auch unsere Beiträge sind wie die Spenden von der Steuer abzugsfähig. Wenn Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit. Diese wird Ihnen zu Beginn des Folgejahres zugesandt.
 
Für Studentinnen/Hebammenschülerinnen, sowie Bürgergeld - EmpfängerInnen und neuerdings auch RentnerInnen gibt es gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung 50% Nachlass auf den jeweils gültigen Beitrag. Der ermäßigte Beitrag beträgt derzeit EUR 48,00 €uro (für Einzelmitglieder).
Wir bitten Sie, die für uns einfachste und kostengünstigste Möglichkeit des Bankeinzugs zu nutzen.

Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft Essen
IBAN: DE90 3702 0500 0007 2060 00    BIC: BFSWDE33XXX
 
Der Austritt muss vier Wochen vor Ende eines Quartals gegenüber der Geschäftsstelle schriftlich erklärt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge besteht nicht. (In besonderen Fällen erstatten wir jedoch auf Anfrage Beiträge für einen Zeitraum von einem halben Jahr).
 
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular im Original per Post an die Geschäftsstelle, vielen Dank!

Beitrittsformular ab 01.07.2024

→ Erklärung gemäß Datenschutzgrundverordnung per 25.05.2018

 aktueller Freistellungsbescheid FA Geldern 2022.pdf mit Nachtrag (0,7 MB)




 

Satzung

→  Satzung.pdf (375 kB)


Zuletzt geändert am 02.07.2024 14:29 Uhr